: Arbeitsgericht stärkt abhängig Beschäftigte
Kassel (AFP) – Arbeitnehmern, die den Verkauf oder die Ausgliederung ihres Betriebes nicht mitmachen wollen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Rücken gestärkt. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil muß der Arbeitgeber „mit allen zumutbaren Mitteln“ versuchen, einen passenden neuen Arbeitsplatz zu finden und dabei auch Stellen berücksichtigen, die durch Fluktuation demnächst frei werden. Betroffene können danach ihre Position verbessern, wenn sie Stellen oder Funktionen benennen, die sie mit ihrer Qualifikation wahrnehmen können. (Az.: 2 AZR 419/97)
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