: Arbeitsgericht: HBV bis 1988 friedenspflichtig
Nürnberg/Köln (ap) - Das Arbeitsgericht Nürnberg hat laut der Kaufhof AG als erstes Arbeitsgericht der BRD der Gewerkschaft HBV jeden Arbeitskampf für eine tarifvertragliche Regelung des Arbeitszeitendes vor dem Jahresende 1988 verboten. Bundesweit hatten die Warenhauskonzerne Klage gegen die HBV eingereicht, zu einer Entscheidung in der Hauptsache kam es bisher aber nur in Nürnberg.
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