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■ Berliner TelegrammArbeitgeber: Schiedsgericht soll Streit klären

In der Metallindustrie eskaliert der Konflikt um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Arbeitgeber haben gestern das Tarifschiedsgericht angerufen, um die Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen und die Rechtmäßigkeit von Protesten während der Friedenspflicht klären zu lassen. Das Schiedsgericht besteht aus je zwei von Arbeitgebern und Gewerkschaft bestellten Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden. Die IG Metall teilte unterdessen mit, daß sie im Streit um die Rechtmäßigkeit von Protesten während geltender Manteltarife vor dem Arbeitsgericht einen Erfolg erzielt habe. Der Aufzughersteller Otis habe sich mit einem vom Arbeitgeberverband unterstützten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen Protestaufrufe nicht durchsetzen können. dpa

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