Antrag der Grünen gegen Stadthallenausbau : Streit um die Stadthalle vorm Bundesverfassungsgericht?
In einem Antrag an die Bremische Bürgerschaft fordert die Grüne Fraktion heute ein „Moratorium beim Ausbau der Stadthalle“. Angesichts sich häufender Meldungen „über eine veränderte Marktlage für Messe- und Veranstaltungshallen“ müsse der Ausbau noch einmal auf seine Wirtschaftlichkeit hin untersucht werden. Er soll das Land über 50 Millionen Euro kosten. Die Grünen fordern den Senat daher auf, „den Bauauftrag zu diesem Zeitpunkt nicht zu vergeben.“ Ob der Antrag angenommen wird, hängt davon ab, ob Mitglieder der Regierungsfraktionen SPD und CDU ebenfalls dafür stimmen.
Der Sprecher der Hanseatischen Veranstaltungsgesellschaft (HVG), Torsten Haar, hatte allerdings schon Anfang Juni gesagt, die Aufträge seien vergeben (taz vom 7.6). Aus informierten Kreisen heißt es, der Auftrag sei zwar vergeben, es sei allerdings ein Einspruch bei der Vergabekammer anhängig. Erst wenn dieser abgearbeitet ist, sind die Verträge rechtskräftig.
Auskunft darüber, welcher Generalunternehmer den Umbau der Stadthalle, immerhin eines der markantesten Gebäude der Stadt, betreuen soll, wollte die 100-prozentige Bremen-Tochter HVG nicht geben. „Darüber Auskunft zu erteilen sind wir als GmbH nicht in der Not“, so Sprecher Haar.
In einem Brief des Wirtschaftsstaatsrates Uwe Färber an den Fraktionschef der SPD, Jens Böhrnsen, heißt es, schon jetzt seien Planungskosten von 5 Millionen Euro angefallen. Sollte das Projekt politisch noch gestoppt werden, kämen weitere 3 Millionen durch Regressforderungen des Generalunternehmers hinzu. Dem Vernehmen nach können Regressansprüche aber dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Architekt der Halle, Roland Rainer, im Rechtsstreit gegen die HVG obsiegen sollte: Seine Urheberrechts-Klage gegen den in Fachkreisen bauhistorisch und architektonisch umstrittenen Umbau wurde bereits im April beim Landgericht eingereicht, der HVG aber bislang noch nicht zugestellt. Denn das Landgericht hat den so genannten Streitwert vorläufig auf 2 Millionen Euro festgelegt. Daraus würde folgen, dass Rainer einen Gerichtskostenvorschuss von weit über 20.000 Euro zahlen müsste, damit die Klage zugestellt wird. „Unzumutbar“ finden die Berliner Rechtsanwälte der Sozietät Hogan & Hartson Raue, die deshalb beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt haben. „Damit wird faktisch der im Grundgesetz verankerte Zugang zu den Gerichten für jedermann vereitelt“, so die Anwältin des Architekten, Mareile Büscher. „Das wäre ein Fall für’s Bundesverfassungsgericht.“
Der Sprecher des Landgerichts, Stephan Haberland, sagte zur Höhe des Streitwerts, das Gericht „muss auch die Interessen der Beklagten einbeziehen“. Und die HVG habe über ihren Anwalt deutlich gemacht, dass – gemessen an den finanziellen Verlusten – ein Streitwert von 5 bis 10 Millionen Euro angemessen sei. Für die Anwältin sind das keine schlüssigen Argumente. Schließlich habe Rainer die Klage eingereicht. In dieser gehe es ausschließlich um die Wahrung immaterieller Interessen. Danach müsse sich der Streitwert richten: Er sei allenfalls mit Euro 100.000 zu bemessen. Elke Heyduck