■ Berliner Telegramm: Anklage gegen Flüchtlingsbetreuerin zurückgezogen
Die Staatsanwaltschaft hat die Klage gegen einen Vormund vom Jugendamt Treptow fallengelassen. Die Flüchtlingsbetreuerin war angeklagt gewesen, weil sie gegen den negativen Asylbescheid eines 15jährigen Kurden nicht geklagt und damit den Jungen der Gefahr der Abschiebung in die Türkei ausgesetzt hatte (die taz berichtete). Justizsprecherin Michaela Blume sagte, daß der Verdacht einer Verletzung der Fürsorgepflicht in einem Zwischenverfahren nicht erhärtet wurde. „Die Beschuldigte konnte nachweisen, daß sie zu dem Zeitpunkt, an dem gegen den Asylbescheid hätte geklagt werden können, noch gar nicht mit der Vormundschaft betraut war. Sie sei zudem von der Rechtmäßigkeit des Asylbescheides ausgegangen.“ Regina Götz, die Anwältin des kurdischen Jungen, wird gegen die Einstellung der Anklage Rechtsmittel einlegen. „Wenn die Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der Vormundschaft betraut war, dann muß es doch jemand anderes gewesen sein“, erklärt sie. „Während der Klagefrist war im Jugendamt niemand bereit, mit meinem Mandanten über sein Asylverfahren zu sprechen.“ taz
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