■ Berliner Telegramm: Anklage gegen DDR-Richter wegen Rechtsbeugung
Die Staatsanwaltschaft hat erneut Anklage gegen drei ehemalige DDR-Richter wegen Rechtsbeugung erhoben. Die Angeschuldigten sollen in den Jahren 1982 bis 1986 als Richter bewußt zwingende Vorschriften des Arbeits- und Zivilprozeßrechts der DDR verletzt haben, um DDR-Bürger wegen ihres Ausreisewillens zu benachteiligen. Die acht damaligen Kläger seien nach dem Antrag auf Ausreise „ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe“ aus ihren Arbeitsverhältnissen entlassen worden, betonte eine Justizsprecherin. Auch nach dem DDR-Arbeitsgesetzbuch hätten sich keine rechtfertigenden Gründe für eine Kündigung ergeben. ADN
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