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Angeklagter errinnert sich nicht an Fußtritte

Im Prozess um den Tod eines 28-Jährigen in der S-Bahn hat der Angeklagte zum Auftakt erklärt, sich nicht an die tödlichen Fußtritte gegen das wehrlos am Boden liegende Opfer zu erinnern. Er sei angetrunken gewesen und nach einer Rempelei mit dem Opfer in einen Streit geraten, sagte der 22-Jährige gestern vor dem Landgericht. Laut Anklage wurde das Opfer im Juli 1999 in der S-Bahn durch Fußtritte gegen den Kopf so schwer verletzt, dass er am Tag darauf starb. dpa

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