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Aktiv - betr.: "Alle gegen Willi", taz vom 18.11.1996

Es stimmt zwar, daß die Stellungnahme des Ministeriums für die Gerichtsverfahren gegen das AKW Krümmel wegen der Leukämiefälle außerordentlich schädlich war. Es wäre besser gewesen, die Bewertung der bereits vorliegenden Untersuchungen als noch nicht abgeschlossen zu bezeichnen. Daraus folgt aber nicht zwingend, „daß die Ausstiegsbemühungen um Jahre zurückgeworfen sind“. Es gilt jetzt, neue Erkenntnisse zu gewinnen, die vom Ministerium noch nicht einer Bewertung unterzogen wurden. Solche Erkenntnisse sind in anderen derzeit gegen Krümmel anhängigen Klageverfahren vorgetragen.

Außerdem gilt es, den juristischen Rahmen für ein Handeln der Genehmigungsbehörde neu zu untersuchen. Diese hatte bisher immer die Ansicht vertreten, eine Stillegung käme nur dann in Frage, wenn die Verursachung der Leukämie durch die Emission des AKW nachgewiesen werden könne. Diese Rechtsansicht ist aus meiner Sicht falsch. Vielmehr reicht es, wenn die Verursachung plausibel dargelegt (über den Grad der Plausibilität mag man streiten) und die sorgfältige Suche nach anderen Verursachern erfolglos blieb.

Ich schreibe Ihnen dies, weil die mir zugeschriebene Äußerung Resignation verbreiten könnte, wo im Augenblick gerade besondere Aktivität gefragt ist.

Nikolaus Piontek,

Rechtsanwalt

Betr: Inst. f. Humanbiologie, „Einiges im Argen“, taz hh, 28.11.96

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