Adobe arbeitet an Kopierschutz für Flash-Player: Das Ende der Flash-Freiheit
Internet-Videos bei YouTube und Co. kann derzeit jeder anlegen und online stellen. Das könnte sich ändern: Flash-Hersteller Adobe plant ein Rechtemanagement.
Wer sich Filme im Web anschaut, tut dies heutzutage vor allem im Flash-Format - und kann über die Medieninhalte weitgehend frei verfügen. Die Technologie des Herstellers Adobe hat sich auch deshalb in so kurzer Zeit durchgesetzt, weil sie standardmäßig keinen Kopierschutz hat und dadurch auf schnelle und unkomplizierte Weise verwendet werden kann. Doch diese Zeiten könnten schon bald vorbei sein, wie die internationale Netzbürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) aktuell warnt. Der Grund: Adobe arbeitet an einem digitalen Rechtemanagement (DRM), das über die Flash-Filme gelegt werden und diese künftig absichern soll. Dies schränke Nutzerrechte unnötig ein und lähme Kreativität, fürchtet man bei der EFF.
Die Flash-Technologie hat im Video-Bereich einen beispiellosen Siegeszug hinter sich. Noch vor wenigen Jahren herrschte im Internet in Sachen Online-Filme ein heilloses Durcheinander: Fast ein halbes Dutzend Formate kämpfte um die Vorherrschaft. Wer ein Video abspielen wollte, benötigte stets ein so genanntes Plug-in im Browser, das immer genau zu den jeweiligen Techniken wie "Realvideo", "Windows Media" oder "Quicktime" zu passen hatte. Diese Software musste stets zuvor mühsam heruntergeladen und installiert werden, ansonsten blieb das Vorführ-Fenster dunkel und der Lautsprecher stumm.
Das alles änderte sich schlagartig mit dem Aufkommen von Flash-Videos. Die vom Grafik-Software-Riesen Adobe eingeführte Technologie basiert zwar ebenfalls auf einem Plug-in, doch gibt es kaum einen Rechner, auf dem es nicht standardmäßig installiert wäre. Besser noch: Website-Betreiber konnten auf Basis der Flash-Technik, die eigentlich zur Darstellung von Animationen im Netz und zur Erstellung von Multimedia-Websites gedacht war, ihre eigene Abspielsoftware programmieren, die dann sofort auf Hunderten Millionen Rechnern lief.
YouTube & Co. machten Flash-Filme schnell populär - auch deshalb, weil sich Videos dadurch problemlos auf die eigene Homepage oder das eigene Weblog holen lassen. Zwar bieten die Filme normalerweise nicht die Möglichkeit, dass man sie sich zum Offline-Betrachten auf den eigenen PC herunterladen kann, doch mit kostenloser (oder kostengünstiger) Zusatzsoftware ist das dennoch bei populären Websites oft möglich. Der Grund: Flash-Videos fehlt bislang ein standardmäßiger Kopierschutz. Will ein Anbieter ihn haben, muss er sich ihn schon aufwändig selbst programmieren.
Mit der Einführung der neuen Flash Player-Version 9, die derzeit von Adobe verteilt wird, ändert sich das nun: Zusammen mit dem von dem Unternehmen ebenfalls angebotenen "Flash Media Server 3" ergibt sich erstmals die Möglichkeit, Inhalte über das digitale Rechtemanagement zu schützen, wie man dies von Musik und Filmen aus Download-Läden im Internet kennt. Die Netzbürgerrechtsorganisation EFF warnt, dass sich damit der alteingesessene und vom Anwender leicht durchschaubare Verbreitungsweg der Flash-Videos ändert. Statt sie einfach auf jeden Web-Server hochladen und abspielen zu können, sind geschützte Inhalte nur noch in Kombination aus den aktuellen Versionen Player 9 und Server 3 möglich. Die Videodaten werden dabei verschlüsselt übertragen, so dass sie nicht mehr als Privatkopie abgespeichert werden können.
Doch das ist laut EFF nicht das einzige Problem. Adobe könnte mit dem neuen Ansatz versuchen, seine Flash-Technik enger zu beherrschen. Derzeit verdient der Softwarekonzern vor allem mit dem Verkauf von Programmierumgebungen und Video-Umwandlern für Flash. Da sich die Videos derart einfach ins Netz stellen lassen, muss niemand einen teuren Server von dem Anbieter erwerben. Freie Alternativen wie das Open-Source-Flash-Plug-in "Gnash" würden bei einer Verschlüsselung nicht mehr arbeiten. Die EFF fürchtet außerdem, dass die kreative Seite von Flash-Filmen künftig ein Ende haben könnte, sobald ein Digital Rights Management die Regel ist. Dann seien auch keine "Mashups und Remixe" mehr möglich, heißt es von den Netzbürgerrechtlern.
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