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Adass Jisroel will Kontinuität mit Geschichte

■ Jüdische Gemeinde legt Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein

Die jüdische Gemeinde Adass Jisroel hat beim Bundesverwaltungsgericht Revision gegen ein Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom 22. Februar eingelegt. Das teilte die Israelische Synagogengemeinde gestern mit. Sie will damit erneut erreichen, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden.

Das Oberverwaltungsgericht hatte Ende Februar entschieden, Adass Jisroel stehe nicht in Kontinuität zu der alten Synagogengemeinde in Berlin aus dem Jahre 1869, weil die Mitglieder, die den Holocaust überlebten, nach 1945 das Gemeindeleben nicht wieder aufgenommen hätten. Damit war entschieden worden, daß die jüdische Gemeinde den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts verloren hat.

Das Gericht hatte damals dem Antrag des Berliner Senats recht gegeben. Dieser hatte den Fortbestand der ursprünglichen Gemeinde nicht anerkannt, woraus sich unter anderem vermögensrechtliche Konsequenzen ergeben. Der Senat hatte sich nach dem Streit mit Adass Jisroel nur bereit gefunden, der jüdischen Gemeinde die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts neu zu verleihen. Außerdem zahlt der Senat jährlich zwei Millionen Mark Fördermittel an die Gemeinde.

Das Oberverwaltungsgericht hatte ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin vom Oktober 1994 aufgehoben, das der jüdischen Gemeinde den ununterbrochenen Fortbestand seit 1885 bestätigte. Adass Jisroel erwarte nun vom Bundesverwaltungsgericht die Wiederherstellung des Urteils der ersten Instanz, hieß es in der gestrigen Erklärung der Synagogengemeinde.

„Die Gemeinde ist der Meinung, daß dieses erstinstanzliche Urteil richtig war und man die Konsequenzen aus dem Holocaust nicht ein weiteres Mal den Opfern aufbürden darf.“

Der 1869 gegründeten orthodoxen Synagogengemeinde Adass Jisroel war 1885 vom preußischen König der Status der Körperschaft öffentlichen Rechts verliehen worden. 1939 wurde die Gemeinde von den Nationalsozialisten in die „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“ zwangseingegliedert. Die einst 30.000 Mitglieder kamen nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts bis auf etwa 1.000 Überlebende durch den Naziterror in Hitlerdeutschland und im Zweiten Weltkrieg um. Damit sei die Gemeinde erloschen. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden habe Adass Jisroel seine Arbeit nicht wieder aufgenommen. dpa

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