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Abfederung von Brexit-FolgenEU erlaubt Fischereihilfen

Deutschland darf vom Brexit betroffene Fischereiunternehmen mit 5 Millionen Euro unterstützen. Das bestätigte die EU-Kommission am Donnerstag. Profitieren sollen Unternehmen, die in den ersten drei Monaten 2021 wegen des Handelsabkommens zwischen der EU und Großbritannien mindestens 30 Prozent ihres Einkommens eingebüßt haben. Die Entschädigungen werden als Zuschüsse ausgezahlt und anhand der Schiffsgrößen berechnet. Gezahlt wird die Beihilfe zunächst aus dem Bundeshaushalt. Möglicherweise könnten die Kosten später von einem 5-Milliarden-Fonds der EU übernommen werden, der Brexit-Folgen abfedern soll und unter anderem Gelder für Umschulungsmaßnahmen bereithält. Die Fangrechte in britischen Gewässern waren einer der Knackpunkte bei den Brexit-Verhandlungen. 11 EU-Länder mussten Rechte abgeben. (dpa, taz)

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