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Archiv-Artikel

ARTENSCHUTZ Nur reinrassige Uhus dürfen weiterleben

MÜNCHEN | Dank einer DNA-Analyse kann ein Uhu in Duisburg künftig womöglich in Freiheit leben. Forscher der Zoologischen Staatssammlung München konnten mit Hilfe einer Gendatenbank klären, dass die Eule, die vor etwa einem Jahr im Sauerland in einer Auffangstation gelandet war, aus Europa stammt. Der Vogel war aufgefallen, weil er in Duisburg die Nähe zu Menschen suchte. Wegen seiner für heimische Uhus untypischen Gefiederfarbe vermutete der Leiter der Auffangstation, dass es sich um eine asiatische Art handelte. Hätte sich das bestätigt, hätte das Tier lebenslang in Gefangenschaft bleiben müssen. Sollte er jetzt nicht freikommen, habe der Uhu auf jeden Fall eine Chance im Zoo. Denn nach der DNA-Analyse durch den Genforscher Jerome Moriniere von der Zoologischen Staatssammlung handelt es sich um einen reinrassigen europäischen Uhu (Bubo bubo) und nicht um einen Bengalenuhu (Bubo bengalensis) aus Asien. „Damit käme er als Zuchttier infrage“, sagte Kricke. Wäre er ein Mischling gewesen, dann hätte man ihn vielleicht sogar eingeschläfert. Auch privat hätte sich niemand erbarmen dürfen, weil es für das Tier keine offiziellen Papiere gibt. (dpa)