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33.200 EURO AN BUNDESTAG Strafzahlung der NPD ist rechtmäßig

BERLIN | Wegen Fehlern in Rechenschaftsberichten muss die rechtsextreme NPD insgesamt 33.200 Euro Strafe an den Bundestag zahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat erneut eine Klage der Partei gegen Strafzahlungen abgewiesen. Die Angaben in den Rechenschaftsberichten der Jahre 2004 bis 2007 seien „fehlerhaft“ und die Sanktion sei daher rechtmäßig. Konkret ging es um Einnahmen aus Veranstaltungen der thüringischen Kreisverbände Jena und Gera von rund 16.600 Euro, die fehlerhaft berechnet wurden. (dapd)