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15 Prozent Rentenerhöhung in der Ex-DDR zum 1. Januar 1991

Bonn (afp) — Die Renten in den fünf neuen Bundesländern werden zum 1. Januar nächsten Jahres um 15 Prozent erhöht. Darauf haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom Donnerstag Ressortchef Theo Waigel (CSU) und Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) verständigt. Maßgeblich für die Rentenanpassung sei nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter. Nach den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten sei davon auszugehen, daß die für die Rentenanpassung maßgeblichen durchschnittlichen Nettolöhne- und -gehälter um 15 Prozent über dem Wert liegen, der den in der Ex-DDR bisher gezahlten Renten zugrundeliegt. Deshalb werde der Anpassungsatz 15 Prozent betragen. Die Bundesregierung werde in Kürze die notwendige Verordnung erlassen.

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