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01.12.2017 , 09:19 Uhr
Wenn Geiseln von Terroristen genommen werden und Lösegeld oder ein Einstelllen der Luftschläge gefordert werden, kommt der Staat in eine Situation, in der die Entscheidung oft schwerfällt.
Nie wird man es allen recht machen können. Immer gibt es Personen, deren individuelle Moralvorstellungen dem Handeln des Staates widersprechen. Dennoch muss eine Entscheidung getroffen werden, die sich gegenüber allen vertreten lässt.
Utilitarisch betrachtet darf man nicht nur die die kurzfristigen Folgen betrachten, sondern muss auch die langfristigen Folgen in die Überlegungen mit einbeziehen. Kurzfristig lässt sich zwar das Leben der Geisel retten, was ein geringeres Leid verursacht als die Bezahlung des Lösegelds.Betrachtet man nur dies, müsste man auf die Forderungen eingehen. Langfristig jedoch wird größeres Leid verursacht, wenn der Terrorismus durch die Lösegeldsumme finanziert und gestärkt wird.
Auch Kants Menschheitszweckformel, die besagt, dass ein Mensch niemals nur Mittel zum Zweck sein darf und nicht mit anderen Dingen verrechnet werden darf, resultiert darin, dass nicht auf die Lösegeldforderungen eingegangen wird, weil sonst die Geisel als Objekt eines Handel degradiert wird.
Auch wenn diese Entscheidung nicht allen gefällt (Angehörige der Geisel und diese selber möchten natürlich, dass auf die Forderungen eingegangen wird), hat der Staat sich nach solch sachlichen Prinzipien dazuzu entscheiden, nicht mit den Terrotisten zu verhandeln, auch wenn das Mitgefühl mit den Opfern vielleicht zu anderen Entscheidungen verleitet.
(R.S.)
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