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08.06.2016 , 08:26 Uhr
Wenn man nicht ausschließlich fiskalisch argumentieren will - das kann man natürlich - gibt es eigentlich keinen Grund, Einkommen und Vermögen der Betroffenen heranzuziehen, zumal selbst die Leistungsträger in aller Regel so freimütig sind, zuzugeben, dass ein Großteil der von den Betroffenen herangezogenen Einkommens- und Vermögensbestandteile für den schieren Verwaltungsaufwand der Beitreibung wieder verwendet werden muss.
Mithin kann der einzige Grund der Einkommens- und Vermögensheranziehung doch nur derjenige sein, die Betroffenen bewusst in finanzieller Armut halten zu wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der intentionale Ansatz von Fr. Dribbusch gewesen ist.
zum Beitrag08.06.2016 , 08:25 Uhr
Zunächst einmal ein Lob an Fr. Dribbusch über die weitgehend korrekte Darstellung der Umstände, dessentwegen es eines BTHG überhaupt bedarf.
Allerdings ist der Referentenentwurf - mehr liegt der Öffentlichkeit ja bislang gar nicht vor - weitgehend missglückt, eben weil er weiterhin den Einsatz von Einkommen und Vermögen (unter Anhebung der Schongrenzen) des selbst betroffenen beeinträchtigten Menschen hinsichtlich der Teilhabeleistungen verlangt, weil das Vermögen auch des Lebenspartners nach wie vor herangezogen werden soll (auch Einkünfte sind ab dem zwieten Monat des Zuflusses Vermögen), weil es ein völlig unzumutbares Pooling von Leistungen geben soll, weil nach der gleichzeitig im parlamentarischen Betrieb behandelten Pflegereform der Grundsatz Eingliederungshilfe vor Pflege umgekehrt werden soll, weil es insgesamt praktisch keine Fortentwicklung der Eingliederungshilfe hin zu einem menschenrechtlich orientierten Teilhabegesetz vorsieht, wie es die UN-BRK vorschreibt.
Man könnte der gesetzgeberisch geplante "Grausamkeiten" jetzt dutzendweise aufzählen. Alles in allem gewinnt man das Gefühl, das BMAS hat hier ein Gesetz vorgelegt, mit dem es den betroffenen behinderten Menschen die "Instrumente" zeigen will, damit man sich mit einem dann schlussendlcih verabschiedeten eher lahmen Gesetzgebungswerk zufrieden gibt, bei dem die behinderten Menschen letztlich erleichtert aufatmen, nach dem Motto: Wir haben wenigstens das Schlimmste verhindert.
Verwirrt hat mich allerdings der Ansatz von Fr. Dribbusch, man könne durchaus weiterhin wenigstens Teile von Einkommen und Vermögen der Betroffenen heranziehen. Hier ist schlichtweg zu fragen: Warum eigentlich? Behinderung ist kein selbst verschuldetes Schicksal, sondern kann schlichtweg jede/n treffen.
zum Beitrag