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12.05.2016 , 08:53 Uhr
@HANNE
Das Grundgesetz hat nach schlechten Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit den Schutz der Familie und die Elternautonomie sehr hoch gehängt. Zu viele Süßigkeiten und zu viele Filme sind noch kein Indiz für mangelnde Erziehungseignung. Ansonsten müsste das Jugendamt die halbe Grundschulklasse meines Sohnes abholen.
Es ist für ein Kind immer noch sehr, sehr viel wichtiger Zeit im Alltag und in der Freizeit mit beiden Eltern zu verbringen als gleichmäßig wenig Süßes, wenig Medien und früh ins Bett zu genießen.
Gerade diejenigen Eltern, die auch innerhalb der zusammenlebenden Familien immer alles rund um die Kinder kontrollieren mussten und den Partner, die Großeltern, die Erzieher gegängelt oder ihnen mangelnde Eignung attestiert haben, werden ein massives Problem mit der geteilten Erziehungsverantwortung haben. Aber gerade für Kinder dieser Eltern ist es wichtig, dass sie mit beiden Eltern viel Zeit verbringen und der übermäßigen Kontrolle durch einen Elternteil "entkommen" können.
Übrigens ist der Kontrollvater oder die Kontrollmutter ja bestens gerüstet, Einfluss auf den anderen angeblich weniger geeigneten Elternteil auszuüben, da sich das Einmischen ja bereits wie ein roter Faden seit Geburt des Kindes durch das Leben der Mutter oder des Vaters zieht. Ein Lerngeschenk für den Kontrollierenden wird sein, zu erfahren, dass Einflussnahme am Besten durch Unterstützung als durch Vorwürfe/Abwertung funktioniert.
Machen Sie den Selbsttest: Traue ich mir zu meine dreijährige Tochter einen Nachmittag bei einer Freundin spielen zu lassen, ohne dass ich selbst dabei bin?
zum Beitrag12.05.2016 , 08:37 Uhr
Die Kritiker der Doppelresidenz (sog. Wechselmodell) haben durchaus ernsthafte Argumente (Belastung des Übergangs von Vater zu Mutter, Trennung von der Mutter, Erziehungseignung der Väter). Es ist nicht recht, dass Herr Prof. Löhnig die Zweifler auf eine sehr direkte Art („grüne Lieblingshose“, die gerade in der Wäsche ist; man stelle sich vor, „was der Gesetzgeber da von den Eltern verlangt“; gelingt die gemeinsame Elternschaft, gelingt die Beziehung; das „Ganze“ Ding einer „sauber[en]“ Studie „unter deutschen Gesamtlebensbedingungen“ unterziehen) auf die Schippe nimmt und dazu noch auf professorale subtile Art Argumente für die Doppelresidenz (Kinder fehlt ebenso wie ihren Gleichaltrigen weder Vater noch Mutter) als scheinbare Kritikpunkte (Kinder müssen bei Vater und bei Mutter mitansehen, dass es Kinder gibt, deren Eltern zusammenleben) vorbringt. Auch der Punkt mit dem Gaststatus der Kinder ist nicht ganz fair. Herr Prof. Löhnig spielt damit direkt auf den unseligen Sprachgebrauch des „Besuchselternteils“ (meistens der Vater) an. Aber auch Gegner der Doppelresidenz haben nie gefordert, dass ein Kind bei einem Elternteil nur zu Gast sein sollte.
zum Beitrag05.05.2016 , 05:31 Uhr
Vielen Dank Herr Denkler für die knackige Zusammenfassung der Debatte - sie bringen die Gemütslage der Gesellschaft insb. der Juristen auf den Punkt. Toll auch Ihre Thematisierung der streitfördernden Fehlanreize!
zum Beitrag