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17.07.2025 , 07:42 Uhr
Hoffentlich hilft die mediale Aufmerksamkeit der Klage und den angeklagten die Kosten zu stemmen.
Das Urteil und die Begründung wiedersprechen sich einfach selbst:
Hier wurde ein Betrieb und eine Tötungsmethode gefilmt, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Wenn das korrekt wäre und an der Methode nichts auszusetzen ist, dann muss doch der Viehhalter nicht fürchten, dass dadurch sein Ruf gefährdet ist, bzw. kann doch dadurch dann kein Schaden entstehen.
Fast 100.000 € Schadenersatz. Wofür? Der hat doch nicht ein Schwein weniger verkauft durch die Aktion.
Da ist doch ganz klar zu erkennen, dass hier im Grunde selbst den Viehzüchtern klar ist, dass da irgendwas nicht stimmt mit dem wie sie es machen, aber sich mal aufrichtig zu reflektieren ist einfach zu schmerzhaft. Die Wut am Boten auszulassen hingegen ist einfach.
Schade für die Tiere.
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