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Archiv-Artikel

Einsperren ohne Richter

INGEWAHRSAMNAHME

Von SCHN

Menschen einzusperren, ohne dass ein Richter darüber entschieden hat und ohne dass es dafür einen triftigen Grund gibt, ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen am Dienstag entschieden.

Geklagt hatten Menschen, die gegen das Verbot einer geplanten Anti-Repressions-Demo im Jahr 2008 in Bremen auf die Straße gegangen waren. Das Verbot hatte die Polizei damit begründet, dass „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ mit einem „unfriedlichen Verlauf“ zu rechnen sei.

Rund 170 der Anti-Demo-Verbots-DemonstrantInnen wurden mehrere Stunden lang von der Polizei eingekesselt und anschließend von nachmittags bis in den späten Abend in Gewahrsam genommen. Dieser „Unterbindungsgewahrsam“ wird dann angewendet, wenn vermutet wird, dass der Gefangene dadurch an einer Straftat gehindert wird. In diesem Falle hatte die Polizei die Befürchtung, dass die Festgehaltenen nach ihrer Freilassung noch einmal demonstrieren würden.

Der Bremer Rechtsanwalt Jan Sürig stellte damals Anträge auf sofortige Freilassung der Eingesperrten, die seien aber alle ignoriert worden. Zudem habe die Polizei niemandem dem Gericht vorgeführt. Das aber hätte sie seiner Meinung nach tun müssen, und zwar unverzüglich, so regele es der Richtervorbehalt im Grundgesetz: „Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden.“

Das Oberverwaltungsgericht sah das anders und folgte damit dem Verwaltungsgericht, das bereits ein ähnliches Urteil gefällt hat. Sürig wirft der Bremer Justiz nun „Betriebsblindheit“ vor und spricht von einem „juristischen Desaster“.  SCHN