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Archiv-Artikel

Keine Gnade für die AfD

HÄRTEFALL Hardliner Nockemann wird heute zum vierten Mal nicht in das Asyl-Gremium gewählt

Von SMV

Zum vierten Mal versucht die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft am heutigen Mittwoch, ihren Abgeordneten Dirk Nockemann in die Härtefallkommission des Landesparlaments wählen zu lassen. Drei Mal bereits scheiterte die Wahl des Ex-Schill-Abgeordneten, der von August 2003 bis Februar 2004 auch Nachfolger Ronald Schills als Innensenator war.

Der Aufforderung der anderen Fraktionen, einen gemäßigten Kandidaten für das Gremium vorzuschlagen, das bei Abschiebungen Gnade vor Asylrecht ergehen lassen kann, will die AfD nicht nachkommen. Stattdessen forderte Fraktionschef Jörn Kruse von diesen in einem Brief, welcher der taz vorliegt, bis zum gestrigen Dienstag „sachlich berechtigte Gründe“ gegen Nockemann zu nennen. Eine Antwort darauf hat er nicht erhalten – schließlich kann kein Fraktionsvorsitzender wissen, warum und wie seine Abgeordneten in geheimer Wahl abstimmen.

Höchstens elf Stimmen hatte der 56-jährige Jurist, der in Asylfragen als extremer Hardliner gilt, bei den drei ersten Versuchen erhalten; die AfD verfügt über acht Mandate. Seine Gegner weigern sich schlicht, „den Erben von Richter Gnadenlos in das Gnadengremium der Bürgerschaft zu wählen“. Formalrechtlich steht der AfD ein Sitz in dieser Kommission zwar zu – ein bestimmter Vertreter jedoch nicht.

Als Konsequenz aus der Blockadesituation will die ganz große Koalition aus SPD, CDU, Grünen, Linken und FDP das Gesetz über die Härtefallkommission ändern. Dann könnte das Gremium auch arbeiten, wenn noch nicht alle Mitglieder gewählt sind. Bislang nämlich blockiert der freie Sitz der AfD die ganze Kommission: Sie darf aus Sicht der Rathausjuristen nicht tätig werden, wenn sie nicht vollständig ist. Am Mittwoch soll die Gesetzesänderung in die Bürgerschaft eingebracht und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.  SMV