VERBRAUCHERSCHUTZ : Schlichtungsstelle statt Gericht
BERLIN | Verbraucher sollen künftig nicht auf den Gang vor Gericht angewiesen sein, wenn eine Reklamation ihres Einkaufs abgewiesen wird. Schlichter sollen den Streit zwischen Kunden und Unternehmen beilegen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem bundesweit Schlichtungsstellen eingerichtet werden. Mit dem Entwurf wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Demnach müssen Unternehmen Verbraucher über die zuständige Schlichtungsstelle informieren. (rtr)