: Ver.di formuliert neues Kita-Gesetz
WUNSCHLISTE Die Gewerkschaft fordert neue Regeln für die Arbeit mit Kleinkindern in Niedersachsen. Das Ziel: Kleinere Gruppen und mehr Vorbereitungszeit für die Erzieher
Mit einem eigenen Gesetzentwurf will die Gewerkschaft Ver.di die Debatte um eine Reform des Kindertagesstätten-Gesetzes in Niedersachsen vorantreiben. Das derzeitige Gesetz werde den gesellschaftlichen Anforderungen nicht gerecht, kritisierte Ver.di-Landesleiter Detlef Ahting, der den Entwurf am Dienstag in Hannover vorstellte. Nötig seien unter anderem ein besserer Personalschlüssel in den Kita-Gruppen und mehr Platz für die Kinder.
Zwar sei eine Novelle des Gesetzes im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung angekündigt. Eltern und ErzieherInnen warteten jedoch bereits seit zwei Jahren darauf. „Wenn die Politik nicht handelt, zeigen wir ihnen, dass es trotzdem geht“, sagte Ver.di-Sprecher Ulf Birch. Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) wies die Kritik zurück.
Im Einzelnen fordert die Gewerkschaft mehr Zeit für die Planung und Vorbereitung der erzieherischen Arbeit. Nötig seien dafür 7,5 Stunden in der Woche pro Fachkraft statt wie bisher 7,5 Stunden pro Gruppe. Für Kitas ab drei Gruppen soll eine stellvertretende Leitung verpflichtend sein.
In den Gruppen sollen künftig mindestens zwei ErzieherInnen mit staatlicher Anerkennung tätig sein, schlägt Ver.di vor. Für KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen soll allerdings Bestandsschutz gelten. Integrative Gruppen für Kinder mit Behinderung sollen kleiner werden. Am 4. Juni wollen Eltern und ErzieherInnen vor dem Landtag in Hannover für diese Ziele demonstrieren.
Ministerin Heiligenstadt entgegnete, die Landesregierung habe bereits umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die Qualität von Bildung und Betreuung in den Kitas zu erhöhen. So finanziere das Land seit Jahresbeginn eine dritte Fach- oder Betreuungskraft in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen, hieß es in einer Stellungnahme des Kultusministeriums. Dafür seien das Kita-Gesetz und eine Verordnung geändert worden. In den nächsten Jahren werde das Land rund 240 Millionen Euro zusätzlich für das Ziel einer dritten Betreuungskraft investieren. (epd)