Gentechnik: Beschwerde gegen die EU-Kommission

AGRAR Umweltschützer halten die Zulassung von 19 gentechnisch veränderten Pflanzen für illegal

BERLIN taz | Gleich 19 gentechnisch veränderte Pflanzen auf einen Schlag hat die EU-Kommission vor Kurzem zum Import freigegeben: Mais, Soja, Raps, Baumwolle und Nelken. Für den in der Anti-Gentechnik-Szene einflussreichen Verein Testbiotech ist das eine „Massenzulassung“ . „Wir werden Beschwerde bei der Europäischen Kommission einlegen“, sagte Geschäftsführer Christoph Then am Montag der taz.

„Das EU-Recht gibt vor, dass bei der Prüfung der Unbedenklichkeit höchste wissenschaftliche Standards angewendet werden müssen. Das ist bei der Europäischen Lebensmittelbehörde Efsa aber einfach nicht der Fall“, so Then. Das Zulassungsverfahren werde auch von mehreren Experten der Mitgliedsländer kritisiert. „Es gibt viel zu wenige Daten, um überhaupt eine fundierte wissenschaftliche Aussage zu den Risiken treffen zu können.“

Wegen der Beschwerde wird die Kommission über die Rechtmäßigkeit ihrer eigenen Entscheidung urteilen müssen. Je nach Ergebnis erwägt Then im Anschluss auch eine Klage vor dem Europäischen Gericht.

„Für alle heute zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen wurde vor Erteilung der Zulassung nachgewiesen, dass sie sicher sind“, teilte die Kommission mit. Die Efsa habe gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Risiken abgeschätzt.

Der Verband der Gentechnik-Unternehmen, EuropaBio, begrüßte die Zulassung. „Besonders europäische Viehhalter profitieren sehr von international gehandelten Gentechnik-Pflanzen für ihr Futter.“ Nun lägen noch mehr als 40 Zulassungsanträge vor, die „ohne unangemessene Verzögerung“ bearbeitet werden sollten.

Vor der Entscheidung vom vergangenen Freitag waren bereits 58 gentechnisch veränderte Pflanzen für den Import zugelassen. Die Kommission hat vor Kurzem erst vorgeschlagen, das Verfahren zu ändern und den Mitgliedsländern mehr Spielraum für Verbote zu geben. Landwirte, die Biotech-Branche und Umweltschützer hatten die Pläne allerdings kritisiert, weil sie aus ihrer Sicht keine Rechtssicherheit schaffen.

Die neu zugelassenen Pflanzen sind laut EU-Kommission sowohl für Lebens- als auch für Futtermittel, aber nicht für den Anbau vorgesehen. Produkte, in denen mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten sind, müssen in der EU entsprechend gekennzeichnet sein. Wegen der großen Ablehnung in der Bevölkerung sind solche Nahrungsmittel kaum erhältlich. RUBEN REHAGE