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Archiv-Artikel

Hoffnung für Riesenschlangen und Co

ARTENSCHUTZ Der illegale Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten im Internet boomt

BONN dpa | Angeboten werden Orchideen, Pythons, Amphibien oder Korallen – der illegale Online-Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten nimmt stark zu, seit das grenzenlose und anonyme Internet die verbotenen Geschäfte erleichtert. Auf einer Tagung in Bonn berieten Experten aus Behörden und von Umweltverbänden deshalb, wie man den digitalen Handel grundsätzlich regulieren und vor allem die boomenden verbotenen Geschäfte zumindest eindämmen kann.

Neben spezialisierten Internetseiten, auf denen etwa bestimmte lebende Tiere angeboten werden, würden auch gängige Plattformen im Netz genutzt, um geschützte Arten oder daraus hergestellte Produkte anzupreisen. Das berichteten das Bundesamt für Naturschutz (BfN), die Umweltministerien von Bund und NRW sowie der Internationale Tierschutz-Fonds. Sogar vom Aussterben bedrohte Arten stünden dort zum Verkauf. Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen Cites ist der kommerzielle Handel von fast 830 Arten komplett untersagt.

Das Angebot im Netz reicht von Möbeln oder Musikinstrumenten über Felle, Pelz- und Ledererzeugnisse, ausgestopfte Tiere, lebende Reptilien wie Riesenschlangen oder Schildkröten bis zu Amphibien, Vögeln, lebenden Korallen oder geschützten Orchideenarten. Laut BfN-Präsidentin Professor Beate Jessel hat Deutschland einen erheblichen Anteil an diesen verbotenen Geschäften. Eine konkrete Zahl nannte sie aber nicht.

Seit längerem gebe es Versuche, gegen diesen illegalen Handel vorzugehen. Behörden und Verbände stünden den anonymen Online-Anbietern aber oft machtlos gegenüber, hieß es.

Allerdings engagieren sich laut BfN auch einige Plattformbetreiber schon seit einiger Zeit. Ziel müsse hier eine verstärkte Zusammenarbeit sein, sagte Jessel. Provider sollten nicht im Kleingedruckten verstecken, dass der Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten habe.