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Archiv-Artikel

Heirat auch ohne Papiere

Frankreichs Verfassungsrat stutzt Einwanderungsgesetz

Von dora

PARIS taz ■ Der französische Verfassungsrat hat gestern mehrere Artikel des Einwanderungsgesetzes gestrichen. Das Gesetz war am 28. Oktober im Parlament von der rechten Mehrheit angenommen worden. Mehrere sozialdemokratische Abgeordnete hatten es als „rückwärts gewandt“ und „freiheitsberaubend“ bezeichnet und den Verfassungsrat angerufen. Der erklärte 4 der 95 Artikel des Gesetzes für verfassungswidrig. Damit sind Eheschließungen auch in Zukunft nicht davon abhängig, dass beide PartnerInnen Aufenthaltspapiere haben. Der Rat betrachtet es auch als Angriff auf das Grundrecht der Ehefreiheit, wenn Bürgermeister die Polizeipräfekten über die Papierlosigkeit eines der EhepartnerInnen informieren müssen. Drittens lehnt er es ab, GastgeberInnen zur Kasse zu bitten, wenn von ihnen beherbergte AusländerInnen ihre Abschiebung nicht selbst bezahlen können. Viertens hat der Rat die vorgesehene jährliche Parlamentsdebatte über die Einwanderungspolitik gestrichen. Zudem meldete er Einwände gegen weitere Bestimmungen an: Er hält es für problematisch, dass bei der vorgesehenen Privatisierung des Transportes von Abschiebehäftlingen die Chauffeure bewaffnet sein dürfen. Innenminister Nicolas Sarkozy gab sich dennoch triumphierend. „Der Verfassungsrat hat die Quasi-Totalität des Gesetzes angenommen“, sagte er. dora