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Archiv-Artikel

Herdprämie vor Gericht

JUSTIZ Am Dienstag prüft Karlsruhe, ob das Betreuungsgeld verfassungswidrig ist. Geklagt hat Hamburg – juristisch wegen formaler Argumente

FREIBURG taz | Mit Spannung wird am Dienstag die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld erwartet. Geklagt hatte das SPD-regierte Land Hamburg.

Das Betreuungsgeld belohnt Eltern mit monatlich 150 Euro, wenn sie ihr Kind nicht in eine staatlich geförderte Kita schicken. Eingeführt wurde die Sozialleistung unter der schwarz-gelben Koalition 2013. Die Bundes-SPD wollte das Betreuungsgeld eigentlich abschaffen, konnte sich bei der Bildung der Großen Koalition allerdings nicht durchsetzen.

Ende 2014 bezogen rund 386.000 Eltern Betreuungsgeld. Laut Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sind das weniger als ursprünglich erwartet. Sie habe den Haushaltsansatz schon im vorigen Jahr entsprechend gesenkt.

Den Vorwurf Hamburgs, der Bund sei für das Betreuungsgeld nicht zuständig, teilt Schwesig nicht. Vielmehr müsse der Bund auch künftig „Gesetze für Familien“ beschließen können, sagte die Ministerin im Deutschlandfunk.

Die Bezieher des Betreuungsgeldes waren zu fast 95 Prozent Frauen. Bei Bezieherinnen von Hartz IV wird die Sozialleistung allerdings angerechnet. Sie bekommen also keine zusätzlichen 150 Euro.

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