: Das gebrannte Kind
Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung für einen 26-Jährigen, der sein Kind misshandelt haben soll
Absicht oder Unfall? Die Beantwortung dieser Frage blieb gestern in einem vor dem Amtsgericht verhandelten Fall einer Kindesmisshandlung schwierig. Während der angeklagte Ahmad S. darauf beharrte, er habe seinen zehn Monate alten Sohn versehentlich mit heißem Wasser verbrüht, hielt das Gericht eine Misshandlung für bewiesen und verurteilte ihn zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, eingerechnet einer Strafe wegen Diebstahls. Seine mit angeklagte Frau wurde frei gesprochen.
In der Version von Ahmad S. hat er am 25. März 2006 den Hintern seines Sohnes waschen wollen und ihn dazu unter den Wasserhahn gehalten. Dabei sei heißeres Wasser als beabsichtigt herausgeschossen, erzählte S. und demonstrierte, wie er sein Kind zum Waschen gehalten hatte. Er habe ihn dann sofort mit seiner Frau, die im Schlafzimmer gewesen sein will, ins Krankenhaus gebracht. „Ich habe einen Fehler gemacht, als ich dort nicht gesagt habe, was passiert ist“, räumte S. gestern ein. Den Ärzten und später der hinzu gerufenen Polizei gegenüber hatte er behauptet, ihm sei der rote Po aufgefallen, kurz nachdem er sein Kind ganz normal gebadet hatte. Die Ärzte tippten zunächst auf eine Infektion, bis ein weiterer Mediziner eindeutig eine Verbrennung diagnostizierte, hervorgerufen durch „Eintauchen in eine heiße Flüssigkeit“, wie er gestern erklärte. Auch der als Gutachter geladene Rechtsmediziner sagte gestern, das Kind müsse mit dem Hintern in heißes Wasser getaucht worden sein. Er schloss aus, dass die Verbrennungen entstanden sein könnten, als heißes Wasser darüber lief. „Das würde anders aussehen“, so der Hamburger Mediziner.
Hinweise, dass das Kind häufiger misshandelt wurde, fanden sich gestern nicht. Auch seinen vier Geschwistern im Alter von sechs Jahren bis drei Monaten geht es offenbar gut. Das eingeschaltete Jugendamt stellte der Familie einen Familienhelfer zur Seite. Das betroffene Kind wird jedoch nicht mehr in seine Familie zurückkehren, es lebt im Heim und hätte schon längst in eine Pflegefamilie aufgenommen worden sein sollen, wie die Anwältin des Paars gestern kritisierte. Die jungen Eltern – die Frau, eine gelernte Fotografin, ist erst 24 – hatten dem zugestimmt, weil sie befürchteten, sonst den Bedürfnissen ihrer Kinder nicht gerecht werden zu können. „Damit sind Sie bereits bestraft“, so die Richtern. eib