: Neue Regelung für Chroniker
Krebspatienten und andere chronisch Kranke können seit Jahresbeginn nur dann von geringeren Zuzahlungen zu Medikamenten und Behandlungen profitieren, wenn sie sich vor dem Erkranken über Vorsorgeuntersuchungen haben beraten lassen. Wer schwer krank ist und regelmäßig ärztliche Behandlung oder Arzneimittel braucht, muss derzeit maximal 1 Prozent seines Bruttoeinkommens pro Jahr selbst zahlen – für andere Kranke beträgt die Zuzahlung maximal 2 Prozent im Jahr. Die Regelung ist zunächst auf Untersuchungen zur Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs beschränkt, soll aber auf weitere Vorsorgechecks ausgedehnt werden.