Großflughafen kann kommen

Die Gegner des neuen Großflughafens Berlin-Brandenburg sind mit ihrem juristischen Kampf gegen das Projekt endgültig gescheitert. Mehrere Verfassungsbeschwerden hatten keinen Erfolg, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit. Es bestätigte damit Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das den größten europäischen Flughafenneubau bereits 2006 mit Lärmschutzauflagen gebilligt hatte. Dass dies ihre Grundrechte verletze, hätten die Beschwerdeführer „nicht hinreichend dargetan“, erklärten die Verfassungsrichter zur Begründung. Ihre Beschwerden nahmen sie daher nicht zur Entscheidung an. Um den Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) wird seit Anfang der 90er-Jahre gestritten. Nach den Karlsruher Beschlüssen ist zumindest der juristische Streit endgültig abgeschlossen. Der einstige DDR-Flughafen Schönefeld kann zu einem der größten Luftdrehkreuze Deutschlands ausgebaut werden. Geplant ist ein Terminal für zunächst 20 Millionen Passagiere jährlich. Später soll er 40 Millionen Passagieren dienen. Damit stünde er deutschlandweit auf Platz zwei hinter Frankfurt am Main. Der Großflughafen soll 2011 in Betrieb genommen werden. (Az: 1 BvR 2722/06 und 2389/06) AFP