Bank darf NPD Konto verweigern

Die Raiffeisenbank Lauenburg darf der NPD ein Girokonto kündigen. Allerdings muss das Geldinstitut das Konto bis Ende September 2010 weiter führen, bis sich die rechtsextreme Partei ein Konto bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin erstritten hat. Das hat das Landgericht Lübeck am Montag entschieden. Damit unterlag der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, der für den Kreisverband Westmecklenburg gegen die Raiffeisenbank geklagt hatte. Anders als die Sparkassen könne die privatrechtlich verfasste Genossenschaftsbank Verträge schließen, mit wem sie wolle, sagte der Richter.

Das Urteil stellt einen Kompromiss zwischen den Positionen der Kontrahenten dar. Die NPD hatte mit ihrer Klage die Feststellung erreichen wollen, dass die Kündigung des Kontos unwirksam und zudem rechtswidrig sei. Die Bank sah sich dagegen im Recht und hatte beantragt, die Klage zurückzuweisen.

Die Raiffeisenbank Lauenburg hatte im Oktober 2007 das seit 1998 bestehende Konto des NPD-Kreisverbandes bei der Zweigstelle in Boizenburg (Kreis Ludwigslust) ohne Angabe von Gründen gekündigt. Die NPD begründete ihre Klage auch damit, dass sich die Kündigung gegen die politische Ausrichtung der Partei richte und Teil einer Kampagne sei, um sie finanziell auszutrocknen. Hierbei handele es sich um Spekulationen, befand der zuständige Richter. Schließlich habe die Bank keinerlei Gründe genannt. DPA