: Junge Mutter stirbt im Gefängnis
Fünf Wochen vor ihrer Haftentlassung stirbt eine 28-jährige weibliche Gefangene – vermutlich wegen Drogenkonsums
Die tote Gefangene des Frauengefängnisses Am Fuchsberg soll durch die Einnahme von Drogen gestorben sein. Hiervon geht das Justizressort aus. Bereits gestern wurde die Leiche obduziert. Sicher sei bereits, so Ressortsprecherin Verena Corell, dass keine äußeren Verletzungen festgestellt wurden. Die Ergebnisse der noch ausstehenden toxikologischen Untersuchungen lägen nächste Woche vor.
Am Sonntagnachmittag wurde die 28-Jährige tot in ihrer Zelle aufgefunden. Sie soll diese zuvor von innen verschlossen haben. Der offene Vollzug ist in kleinen Wohngruppen organisiert, jede Gefangene hat einen Schlüssel für ihren Haftraum. Am Vortag hatte sie die Anstalt für einige Stunden verlassen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde die Mutter von zwei Kindern 2003 wegen einer Unterschlagung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. 2005 kam eine zweite Strafe hinzu: Fünf Monate wegen Diebstahls, die Bewährung wurde aufgehoben. Es habe sich dabei „wohl um Beschaffungskriminalität gehandelt“, hieß es beim Bremer Justizressort. Die zusammengezogenen Strafen trat sie zunächst in der JVA Vechta an. Im Herbst wurde die Frau nach Bremen verlegt, seit dem 15. Januar befand sie sich im offenen Vollzug. Am 2. Mai sollte die Gefangene vorzeitig entlassen werden.
Die Verlegung in den offenen Vollzug sollte auch dazu dienen, „den Kontakt zu ihren Kindern wieder aufzubauen“, sagte Anstaltsleiterin Silke Hoppe. Das Sorgerecht jedoch war ihr „vermutlich bereits entzogen worden“, so Hoppe weiter.
Nach Angaben des Justizressorts kam die Frau „als Drogenabhängige in den Vollzug“. Dort habe sie einen medikamentös begleiteten Entzug gemacht. An einem Substitutionsprogramm habe sie nicht teilgenommen.
„Über 70 Prozent der weiblichen Gefangenen in Bremen haben eine Drogenbiografie“, sagt die Sozialwissenschaftlerin Birgitta Kolte. „Die Frauen stammen oft aus verwahrlosten Elternhäusern, haben Missbrauchserfahrungen, werden von ihren Beziehungspartnern ausgenutzt.“ Ihre Delikte seien oft gering: „Viele können Geldstrafen wegen Diebstahl oder Schwarzfahren nicht zahlen und müssen deshalb ins Gefängnis“, sagt Kolte, die ein ehrenamtliches Projekt zur Gesundheitsförderung in der JVA leitet. Ein Entzug des Sorgerechts sei die häufige Folge. „Die Haft hat wenigstens den Vorteil, dass sie sich körperlich etwas stabilisieren“ und sie „ansprechbar für Angebote“ seien.
„Die persönlichen Probleme dieser Frauen sind oft Ursache ihrer Straffälligkeit“, sagt auch Edelgart Quensel von der Sträflingsbetreuung „Hoppenbank“. Doch trotz der „desolaten Lebenssituation“ der Gefangenen seien die sozialpädagogischen Angebote in der JVA „minimal“, so Quensel. „So kommt man da einfach nicht hinterher.“Christian Jakob