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Archiv-Artikel

BUSSGELD GEGEN SCHILY Späte Entscheidung

Das Bundestagspräsidium wird am 23. April entscheiden, ob der frühere Bundesinnenminister Otto Schily wegen unterlassener Offenlegung von Nebeneinkünften ein Bußgeld zahlen muss. Das Bußgeld kann die Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen: Die Obergrenze liegt damit bei 44.034 Euro. (ap)