: Kassenmitglieder sollen wieder draufzahlen
Nach Protesten gegen den Gesundheitsfonds hat sich das zuständige Ministerium eine neue Lösung ausgedacht: Statt der Länder sollen nun die Beitragszahler blechen, wenn eine Krankenkasse Pleite macht oder zu viele Schulden hat
BERLIN rtr ■ Ab 2009 sollen die Länder nicht mehr dafür haften, wenn eine Krankenkasse Insolvenz anmelden müsse, kündigte das Gesundheitsministerium am Wochenende an. Die finanziellen Schäden durch die Pleite blieben dann allerdings an den Beitragszahlern hängen.
Auch für die von den Kassen angehäuften Verbindlichkeiten zwischen 8 und 12 Milliarden Euro für Pensionen ihrer Mitarbeiter hat die Regierung Vorschläge erarbeitet, die sie im Mai vorstellen will.
In der Union wächst derweil der Widerstand gegen den Gesundheitsfonds. CSU-Chef Erwin Huber warf Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vor, sie habe die Umsetzung des Fonds und der Klausel, die die zusätzlichen Belastungen pro Land begrenzen soll, verschleppt. Die SPD-Politikerin habe möglicherweise politisch motiviert ein Jahr verstreichen lassen, statt die offenen Fragen anzugehen, sagte er dem Tagesspiegel am Sonntag. Nun komme sie in Zeitnot. Ein Start des Fonds sei nicht möglich, solange die Belastungen pro Land nicht auf 100 Millionen Euro begrenzt seien. Huber drohte mit einem Veto in Bundestag und Bundesrat: „Da können wir auch Nein sagen.“
Ministeriumssprecher Klaus Vater wies die Vorwürfe zurück. Schmidt werde die Reform „ohne Wenn und Aber“ umsetzen. Nach der CSU wandte sich auch der CDU-Landesverband Rheinland-Pfalz offen gegen das Projekt. „Mit dem Fonds wird kein Problem der gesetzlichen Krankenversicherung auf längere Sicht gelöst“, sagte Landeschef Christian Baldauf der Bild. Er fordert von Schmidt, den Fonds zu stoppen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger verlangte ebenfalls Transparenz über die Belastungen für die Länder. Für den Fonds dürften nicht mehr als 100 Millionen Euro netto aus einem Bundesland abgezogen werden.
Aufschluss über die Finanzströme soll das Gutachten einer Forschergruppe um den Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem bringen, über das am Dienstag Experten von Bund und Ländern beraten wollen. Darin äußern die Wissenschaftler Vorbehalte gegen die Obergrenze für die Kosten der Länder. Sie halten die Kostenbremse aber für umsetzbar – allerdings zum Nachteil von Ländern mit günstigen Kassen wie Sachsen und Thüringen.
Die Vorschläge der Regierung für ein neues Insolvenzrecht der Kassen enthalten Regierungskreisen zufolge auch eine Lösung für die angehäuften Verbindlichkeiten, die sich auf 8 bis 12 Milliarden Euro summieren. Diese rühren daher, dass die Kassen für Mitarbeiter in beamtenähnlichen Verhältnissen keine Rücklagen gebildet haben, was vor allem die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) betrifft. Für diese Verpflichtungen soll eine so genannte Haftungskaskade eingeführt werden: Zunächst muss dabei die Kasse selbst nach Lösungen suchen, um die künftigen Ansprüche zu decken. Reicht dies nicht aus, müssen andere Kassen einspringen.