: Magerwahn strafbar
Frankreich will strafrechtlich gegen Personen vorgehen, die andere zur Magersucht anstiften. Die Nationalversammlung billigte gestern den Entwurf, der dafür bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 30.000 Euro vorsieht. Der Straftatbestand soll auch für Internetseiten gelten, die Magersucht verherrlichen.