Kopfgeld auch in Bremerhaven

Studierende bekommen jetzt auch in Bremerhaven wieder 150 Euro Begrüßungsgeld

Nach der Uni Bremen führt jetzt auch die Hochschule Bremerhaven das so genannte „Begrüßungsgeld“ von 150 Euro wieder ein. Einen Anspruch darauf haben alle Studierenden, die ihren Erstwohnsitz in diesem Jahr ins Bundesland Bremen verlegt haben und in den letzten zwölf Monaten außerhalb der Landesgrenzen gemeldet waren.

Das Begrüßungsgeld in Bremerhaven war zum Wintersemester 2000/2001 eingeführt worden, um Studierende zum Zuzug nach Bremen zu bewegen. Schließlich bekommt das Land pro Nase 3.000 Euro zusätzlich aus dem Länderfinanzausgleich. Später war es jedoch wieder abgeschafft worden, weil man den positiven Umzugsanreiz durch einen negativen ersetzen wollte: die Studiengebühren. Doch die Landeskinderregelung liegt seit längerem auf Eis.

Eine rückwirkende Auszahlung für Erstsemester des vergangenen Jahres, die im Herbst umgezogen sind, ist nicht möglich. Keinen Anspruch hat auch, wer von Bremen nach Bremerhaven zieht oder zunächst nur als GasthörerIn an der Hochschule eingeschrieben ist. Bei ihnen wird davon ausgegangen, dass der Aufenthalt weniger als ein Jahr andauert. mnz