Ermittlungsstopp bestätigt

Auch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sieht für die Vorwürfe des ehemaligen Guantánamo-Häftlings gegen deutsche Elite-Soldaten keine ausreichenden Beweise. Eine Beschwerde des in Bremen geborenen Türken gegen die Einstellung der Ermittlungen wurde zurückgewiesen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Rainer Christ.

Es handele sich um einen „Freispruch zweiter Klasse“, sagte Christ. Die Ermittlungen würden nicht wegen erwiesener Unschuld eingestellt, sondern weil die Verdachtsmomente gegen die zwei Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) nicht ausreichten. Dass Kurnaz seine Anschuldigungen erfunden haben könnte, sei nicht anzunehmen. „Irgendetwas in diese Richtung muss passiert sein“, sagte Christ. Es sei aber unklar, wer Kurnaz misshandelt habe. Für eine Anklage reiche es nicht, „weil wesentliche Ungereimtheiten und Unklarheiten nicht ausgeräumt werden konnten“.

Kurnaz hatte den Soldaten vorgeworden, ihn Anfang 2002 in einem US-Gefangenenlager im afghanischen Kandahar geschlagen und getreten zu haben. Die Soldaten, die in dem Lager zu Wachdiensten eingeteilt waren, bestreiten die Vorwürfe.

Kurnaz’ Anwalt Bernhard Docke will nun eine Anklage möglicherweise gerichtlich erzwingen. „Ich werde die Einstellungsentscheidung mit meinem Mandanten durchsprechen und prüfen, ob wir ein Klageerzwingungsverfahren einleiten“, sagte er. DPA