: NACH GUANTÁNAMO
Nach dem Jubel über das Urteil des Obersten Gerichtshofs, nach dem Häftlinge des US-Gefangenenlagers Guantánamo vor US-Gerichten die Überprüfung ihrer Inhaftierung einklagen können, wird in Washington diskutiert, wie die Entscheidung umgesetzt wird.
Juristisches Neuland ist, dass die270 Gefangenen ihre oft jahrelange Haft vor einem Zivilgericht anfechten können. Vertreter der Anwälte, des Justizministeriums und des Pentagons streiten sich über die Bedingungen, unter denen die Anhörungen stattfinden.
Für Regierungsvertreter ist es ein „sicherheitspolitischer Albtraum“, nun in jedem einzelnen Fall Beweise offenlegen zu müssen, die die Inhaftierung des Terrorverdächtigen rechtfertigen. „Beweise“ dafür sind bislang streng geheim, insbesondere ob sie unter Folter zustande gekommen sind.
Das Pentagon behauptet, gegen „viele“ Guantánamo-Insassen „substanzielle Beweise“ zu haben, die auch ein Zivilgericht überzeugen würden. Zugleich warnen Regierungsvertreter aber, dass mangels stichhaltiger Beweise wiederum „viele“ für die USA „extrem gefährliche Personen“ freikommen könnten.
Die Bedingungen jeder Freilassung sowie die Überstellung in das Heimat- oder ein Gastland sind Gegenstand komplizierter Verhandlungen. Fest steht nur: Guantánamo wird die US-Justiz jahrelang beschäftigen. KARIN DECKENACH