: Den Haag: Keine Klage gegen UN
DEN HAAG dpa ■ Die Vereinten Nationen müssen sich für den im Sommer 1995 unter ihren Augen begangenen Völkermord im bosnischen Srebrenica nicht vor Gericht verantworten. Das Landgericht Den Haag wies am Donnerstag eine dort erhobene Schadenersatzklage von Angehörigen der Genozid-Opfer ab. Es verwies auf die UN-Charta aus dem Jahre 1945. Diese garantiert der Völkerorganisation weltweiten Schutz vor juristischer Verfolgung. Durch diese Immunität sei es dem Gericht verwehrt, sich mit den Forderungen der Kläger zu befassen, erklärten die Richter.