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Archiv-Artikel

Unerschwingliche Bildung?

Die bundesweit agierende Phorms AG darf in Hannover eine Privatschule eröffnen und in Hamburg nicht. Stadtelternrätin Garnet Eichhold kritisiert das hohe Schulgeld, das für Geringverdiener bei 200 Euro im Monat liegt

Eine Woche vor Ferienbeginn ließ die Hamburger Schulbehörde eine kleine Bombe platzen. Die Phorms AG erhält in der Hansestadt keine Genehmigung für die Gründung einer Privatschule. „Zu den Gründen sagen wir nichts. Es gilt der Vertrauensschutz“, sagt Behördensprecherin Annegret Witt-Barthel. Nur so viel: Phorms habe nicht alle nötigen Kriterien erfüllt.

Zu denen zählt laut Hamburger Privatschulgesetz unter anderem, dass die Schule mit den „Bildungszielen“ des Hamburger Schulgesetzes übereinstimmen muss und nicht gegen das im Grundgesetz verankerte „Sonderungsverbot“ verstoßen darf, das da heißt: ein Schulbesuch muss ohne Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse der Eltern für alle Kinder möglich sein.

Letzteres ist bei der Phorms AG die Frage. Die AG wurde 2005 von Eltern gegründet, um in allen größeren deutschen Städten englisch-deutschsprachige Ganztagsgrundschulen zu gründen. In der Pionierschule in Berlin zahlen Geringverdiener mit einem Jahresbrutto von bis zu 20.000 Euro schon 230 Euro Schulgeld im Monat. Danach steigt die Beitragskurve an und endet bei 900 Euro für Großverdiener. Hinzu kommen noch Aufnahmegebühren und 80 Euro für den Hort.

Die Hamburger Behörden achten auf Einhaltung des Sonderungsverbots. Die dortigen Privatschulen nehmen laut einer Erhebung aus dem Jahr 2004 im Durchschnitt nur 90 Euro Gebühr und müssen fünf Prozent Freiplätze vorhalten.

Unternehmenssprecherin Jennifer Kamlah will sich nicht näher zur Ablehnung äußern. „Wir prüfen unseren rechtlichen Spielraum“, sagt sie. Immerhin hatte die AG bereits 300 Anmeldungen. Auch gingen die Genehmigungen in München, Frankfurt, Köln und Hannover problemlos über die Bühne.

In Hannover soll nach den Ferien im edleren Stadtteil Kleefeld eine Phorms-Schule starten. Dort zahlen laut Internet-Gebührenrechner Geringverdiener bis zur 20.000-Euro-Grenze 200 Euro im Monat plus Essensgeld.

Auch das niedersächsische Schulgesetz verbietet „eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“. Dennoch hat die Landesschulbehörde den Antrag genehmigt. „Der Antragsteller hat eine grafische Übersicht der Gebühren beigelegt“, sagt die Sprecherin des Kultusministeriums, Corinna Fischer. Die Landesschulverwaltung sehe darin keinen Verstoß gegen das Sonderungsverbot. Phorms müsse aber, bevor die Schule an den Start geht, noch eine „Beitragsordnung“ einreichen.

Die Vorsitzende des Stadtelternrats Hannover, Garnet Eichhold, sieht das anders: „Familien mit 20.000 Euro Jahreseinkommen haben im Monat nur rund 1.600 Euro und damit keinen Cent über“, sagt sie. Die soziale Staffelung der Gebühren bestehe somit „nur auf dem Papier“. Hier entstehe ein Angebot an „bildungsnahen Schichten, ihre Kinder den staatlichen Schulen zu entziehen.“ KAIJA KUTTER