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Archiv-Artikel

Kaum Probleme mit Kinderarbeit

Zum Ferienbeginn informiert die Gewerbeaufsicht über Möglichkeiten des Nachwuchses, sich etwas dazuzuverdienen

Von eib
Drei- bis Fünfjährige dürfen bis zu zwei Stunden täglich öffentlich auftreten

Über das Verbot von Kinderarbeit informiert anlässlich der beginnenden Sommerferien die Bremer Gewerbeaufsicht. Erst ab 13 Jahren sind mit Einwilligung der Eltern „leichte Arbeiten“ bis zu zwei Stunden am Tag erlaubt – dazu zählen Zeitschriften-Austragen, Betreuung von Kindern und Tieren, Nachhilfeunterricht. Auf Bauernhöfen sind bis zu drei Stunden gestattet – vorausgesetzt, das Kind muss nicht vor der Schule ran.

Wer mindestens 15 Jahre ist und die zehnjährige Schulpflicht erfüllt hat, darf mehr arbeiten. SchülerInnen bis 18 Jahre dürfen zwar Ferienjobs annehmen, die aber sind auf maximal vier Wochen im Jahr beschränkt.

Verstöße gegen das Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz registriere die Gewerbeaufsicht nur wenige, sagt Petra Kodré, Sprecherin der Jugend- und Arbeitssenatorin. Etwa fünf bis sechs Fälle gebe es pro Jahr und doppelt so viele Beschwerden über vermeintliche Verstöße.

Problematisch sei die Mithilfe im elterlichen Geschäft von Kinderarbeit abzugrenzen, so Kodré, „das ist eine Grauzone“, der Nachweis, dass das Kind nicht nur mal eben hinter der Kasse stehe, nicht leicht zu erbringen.

Einer besonderen Genehmigung bedarf die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in Medien und im Theater, eine Branche, die im vergangenen Jahr von der Gewerbeaufsicht schwerpunktmäßig kontrolliert wurde. Drei- bis Fünfjährigen ist der Auftritt vor Kamera, Mikrophon oder Publikum bis zu zwei Stunden täglich gestattet, ab sechs Jahren sind es drei Stunden und für eine Theatervorstellung dürfen es sogar vier Stunden täglich sein.

Ein ganz anderes Thema sind Produkte aus Kinderarbeit in anderen Ländern: Dem versucht die rot-grüne Koalition in Bremen mit Richtlinien für den öffentlichen Einkauf und Ausschreibungen Einhalt zu gebieten. eib