: Härtere Bandagen im Kampf um Conti
Die Finanzaufsicht des Bundes soll das Geschäftsgebaren der Schaeffler-Gruppe prüfen: Diese steht im Verdacht, sich mit unfeinen Tricks und Kniffen Aktienpakete am hannoverschen Unternehmen erschlichen zu haben
In der Übernahmeschlacht um Conti richten sich gespannte Blicke auf die Finanzaufsicht BaFin – ihr kommt eine Schlüsselrolle zu. Dabei geht es um umstrittene Finanzgeschäfte der Schaeffler-Gruppe, die Conti übernehmen will. Schaeffler hat sich mit Hilfe von Swap-Geschäften, also Tauschgeschäften, Zugriff auf ein großes Conti-Aktien-Paket gesichert. Aus Sicht des DAX-Konzerns hat sich Schaeffler rechtswidrig herangeschlichen und Melde- und Mitteilungspflichten umgangen.
Damit liegt der Ball nun bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Contis Ziel ist, die BaFin solle die „Schaeffler-Swaps“ untersagen. Zwar hatte die Behörde das Übernahmeangebot geprüft und die Veröffentlichung gestattet, dabei handelte es sich aber um eine formale Prüfung. Schaeffler hatte am Mittwoch den Conti-Aktionären offiziell 70,12 Euro pro Aktie geboten.
Mit Blick auf Ängste in Hannover erneuerte Schaeffler-Geschäftsführer Jürgen Geißinger die Zusage, Conti solle nicht zerschlagen werden, es solle keinen Job-Abbau geben. Schaeffler würde es begrüßen, wenn die Conti-Führung um Vorstandschef Manfred Wennemer an Bord bliebe.
Conti aber fordert einen deutlich höheren Preis oder eine Begrenzung der Schaeffler-Beteiligung auf 20 Prozent. Schaeffler aber will mehr als 30 Prozent der Anteile. Dafür zückte Conti die juristische Karte und zitierte Gutachten von Rechtsexperten. Die Interessen der Conti-Aktionäre seien „massiv verletzt“ worden, weil sie zu Niedrigkursen verkauft hätten – ohne zu ahnen, dass Schaeffler eine Übernahme plant.
Das Familienunternehmen konterte: Das Vorgehen sei absolut legal. Von Seiten der Gruppe hieß es, man sei sehr erstaunt, wie sich Leute über die Rechtmäßigkeit von Verträgen äußern könnten, die sie überhaupt nicht kennen würden. Die Swap-Geschäfte seien nicht meldepflichtig. Schaeffler sei „nicht erfreut“ über das Vorgehen von Conti. „Falsche Behauptungen werden durch Wiederholungen nicht wahr.“
Falls die BaFin das Schaeffler-Vorgehen billigt, hätte Conti rechtlich gesehen schlechte Karten. Eine mögliche Klage gegen eine Entscheidung der Behörde wäre „problematisch“, hieß es im Umfeld des Unternehmens. Jedoch könnten Aktionäre, die sich verschaukelt fühlen, auf Schadenersatz klagen – das wiederum würde Conti im Übernahmekampf selbst wenig nützen.
Andreas Hoenig, dpa