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Neue Variante der Familien-Zusammenführung

Abgeschobene armenische Kinder dürfen zur Mutter zurück, um dann gemeinsam auf die Abschiebung zu warten

Für die einen ist das eine toller humanitärer Akt, für die anderen eine zweifelhafte Variante der „Familien-Zusammenführung“: Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft, der nur ein einstimmiges Votum abgeben kann, hat beschlossen, dass die beiden armenischen Kinder Grischa und Liana Grigorjan auf eigene Kosten wieder nach Hamburg zu ihrer Mutter kommen dürfen. Sie waren Ende März während der schwarz-grünen Koalitionsverhandlungen zum Thema Flüchtlingspolitik von der Ausländerbehörde in einer Nacht- und Nebelaktion mit ihrem Vater Ruben Grigorjan nach Armenien abgeschoben worden.

„Der Eingabenausschuss ist sich einig, dass diesem temporären Aufenthaltsrecht kein dauerhaftes Bleiberecht erwächst“. sagt der Vorsitzende Jens Grapengeter (CDU). Im Klartext: Sobald für die noch in Hamburg lebende Mutter Gotha und die hier geborene Tochter Sona die Abschiebe-Voraussetzungen geschaffen worden sind, können auch sie abgeschoben werden.

Dass die Kinder wieder nach Hamburg kommen können, wird einhellig begrüßt. „Das ist ein Erfolg der Schülerproteste“, sagt die Linkspartei-Abgeordnete Karin Haas. „Eine Familienzusammenführung durch eine erneute Abschiebung herzustellen“, schimpft Haas, „ist unmenschlich und grenzt an Zynismus“. Haas fordert, auch den Vater bis zur Klärung strafrechtlicher Vorwürfe einreisen zu lassen.

Auch Hermann Hardt vom Flüchtlingsrat ist nicht der Meinung, dass es ein Fortschritt sei, wenn unter einem schwarz-grünen Senat „Familien jetzt gemeinsam statt getrennt abgeschoben werden.“ KVA

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