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Archiv-Artikel

Sag mir, wo der Genraps ist

Der Erzeugerverband Bioland will das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium gerichtlich zwingen, mit nicht zugelassenem Genraps verunreinigte Felder zu benennen. Die Sache hat die Gerichte schon mehrfach beschäftigt

Von EST

Der Bioland-Landesverband Schleswig-Holstein hat Klage gegen das Landwirtschaftsministerium eingereicht: Die Behörde soll mitteilen, auf welchen Flächen vor einem Jahr gentechnisch veränderter Raps ausgebracht wurde. Es handelte sich um die nicht zugelassene Sorte „Taurus“, die auf knapp 300 Hektar, verteilt auf mehrere Kreise und 20 Landwirte, gesät worden war. Das Saatgut war von einem nordrhein-westfälischen Händler ausgeliefert worden. Als die Verunreinigung mit der nicht zugelassenen Sorte festgestellt wurde, wurden die Landwirte benachrichtigt und die Pflanzen vernichtet. Die Flächen aber genau zu benennen, verweigerte Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU), um die Landwirte zu schützen.

Es ist nicht der erste Versuch, das Schweigen des Ministeriums durch ein Gericht brechen zu lassen: Im vergangenen Jahr hatte bereits der BUND gegen das Land geklagt und sich dabei auf das Umweltinformationsgesetz berufen. Er scheiterte zunächst: Auch das Oberverwaltungsgericht hielt bei einer Eilentscheidung im Februar den Schutz der persönlichen Daten der Bauern für wichtiger als das Interesse der Allgemeinheit. Das Hauptverfahren stehe aber noch aus, hieß es gestern vom BUND.

Bioland will bei seiner Klage das Schwergewicht auf einen anderen Aspekt legen: „Uns geht es um das Interesse unserer Mitglieder“, sagt die Geschäftsführerin Carola Ketelhodt. „Sie brauchen die Information.“ Denn Bio-Betriebe, Landwirte ebenso wie Imker, müssten sich vor Verunreinigung schützen dürfen. „Es ist geradezu absurd“, sagt Ketelhodt. „Jede Aussaat einer zugelassenen gentechnisch veränderten Sorte wird allgemein bekannt gegeben, aber ausgerechnet diese in Deutschland verbotene Sorte nicht.“ Daher hat sie Hoffnung, dass das Gericht zu ihren Gunsten entscheidet: Immerhin stünde dann Persönlichkeitsrecht gegen Persönlichkeitsrecht. Das Kieler Ministerium sieht der Klage gelassen entgegen. Es hat in dieser Sache bereits mehrere Verfahren hinter sich gebracht: Nicht nur der BUND, auch die Bauern, die die illegale Sorte gesät hatten, waren auf die Barrikaden gegangen. Die Landwirte hatten dagegen geklagt, dass sie ihr Land umbrechen und die Pflanzen untergraben mussten. Nach ihren Berechnungen war die Verunreinigung zu gering. Das Ministerium war zu einem anderen Ergebnis gekommen, sagte ein Sprecher gestern auf taz-Anfrage: „Und vor Gericht sind die Landwirte dann auch gescheitert.“ EST