: Klagen über Gebühr
Senat beschließt Klage gegen Hochschulrahmengesetz. Wissenschaftssenator Jörg Dräger will aber auch über allgemeine Studiengebühren diskutieren dürfen. Jetzt.
Der Hamburger Senat hat gestern beschlossen, gemeinsam mit Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg gegen das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz (HRG) zu klagen. Mit diesem Verbot, das die Rot-Grüne Bundesregierung im August 2002 beschloss, habe sie „in das Haushaltsrecht der Länder eingegriffen“, sagte Hamburgs Wissenschaftssenator Jörg Dräger. „Die Länder finanzieren die Hochschulen. Da ist es auch ihr Recht, zu sagen, wie sie es tun.“
Der parteilose Senator betonte, dass Hamburg sich keineswegs deshalb beteilige, um das für April 2004 geplante 1000-Euro-Modell rechtlich abzusichern. Danach sollen Studierende, die nicht in der Metropolregion Hamburg gemeldet sind, zahlen. Dräger sieht dieses Vorhaben durch eine „Experimentierklausel“ im Gesetz abgesichert. „Wir bewegen uns hier vollständig innerhalb des HRG.“
In der Tat erlaubt Paragraph 27 des Gesetzes den Ländern die Einführung von Studienkonten und Gutscheinmodellen, die wiederum auch die Gebühren für Langzeitstudierende ermöglichen. Jener Passus fußt auf dem so genannten „Meininger Beschluss“ aus dem Mai 2000, in dem sich die Kultusminister nach jahrelangem Streit auf einen Kompromiss in der Gebührenfrage einigten. Im Gegenzug sollte das „Erststudium“ kostenfrei bleiben. Ausnahmen hiervon – wie Hamburg sie nun plant – sind nach Auffassung des Bundesbildungsministeriums nur aus „ausbildungsbezogenen Gründen“ zulässig. Da die Frage des Wohnsitzes nicht dazu zähle, sei die Gebühr für anderswo Gemeldete „nicht vertretbar“, schrieb Bildungsstaatsrat Uwe Thomas im Herbst in einem Brief an Dräger.
Die Idee dieser Gebühr, durch die ab 2004 der Inflationsausgleich der Hochschulen finanziert werden soll, stammt ursprünglich von Uni-Präsident Jürgen Lüthje. Da rund 10.000 Hamburger Studierende nicht in der Hansestadt gemeldet seien, gingen Hamburg jährlich Millionen beim Länderfinanzausgleich verloren. Kritiker hatten gleich befürchtet, dass Lüthjes Idee der Einstieg in allgemeine Studiengebühren sein könnte. Auf die Frage, ob der Senat jetzt klagt, weil er eben doch Gebühren fürs Erststudium will, sagte Dräger: „grundsätzlich“ müssten die Länder diese Diskussion führen dürfen und: „Ich will diese Diskussion jetzt führen.“ Allerdings dürfe es Studiengebühren nicht „ohne eine vernünftige Absicherung durch Darlehensmodelle und Stipendiensysteme“ geben.
Wie viel Substanz solche Sätze haben, zeigte sich bei den Strafgebühren für Langzeitstudierende. Diese sollte es erst geben, wenn das Studium überall in der Regelstudienzeit studierbar ist – so hatte es der Senat im Koalitionsvertrag versprochen und die Einschränkung Monate später schon vergessen. KAIJA KUTTER