: Neuer Negativrekord auf dem Arbeitsmarkt
Knapp 300.000 Menschen waren im Dezember in Berlin arbeitslos gemeldet. So viel wie seit der Wende nicht mehr. Und eine Besserung ist nicht in Sicht. Auch von der Umsetzung der Hartz-Pläne sind keine Wunder zu erwarten
Die Zahl der Arbeitslosen ist in Berlin erneut auf einen neuen Rekord gestiegen. Im Dezember 2002 waren rund 296.500 Menschen in Berlin arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 17,5 Prozent. Ein Jahr zuvor lag sie noch bei 16,3 Prozent. Als sicher gilt, dass im Januar die 300.000er-Marke übersprungen wird. Ähnlich schlecht ist die Lage in Brandenburg: Hier lag die Quote bei 17,8 Prozent gegenüber 17,2 Prozent im Vorjahresmonat.
Die Lage auf dem Berliner Arbeitsmarkt hat sich im vergangenen Jahr kontinuierlich verschlechtert. Im Jahresdurchnitt betrug die Arbeitslosenquote 16,9 Prozent, nach 16,1 Prozent im Vorjahr. Betroffen waren nicht nur die Bau- und industriellen Berufe, sondern auch der Dienstleistungssektor. Bei den Dienstleistungskaufleuten (insbesondere Bank- und Werbefachleute sowie Immobilienmakler) stieg die Arbeitslosigkeit um rund 27 Prozent. Auch bei künstlerischen Berufen (insbesondere Designer, Ton- und Bildtechniker) kletterte die Quote um rund 16 Prozent auf rund 8.800; bei den Publizisten und Dolmetschern (insbesondere Journalisten) um 15 Prozent auf rund 2.400. Damit hat sich die Krise in New Economy und Medienwirtschaft deutlich auf dem Arbeitsmarkt niedergeschlagen.
Wenig Hoffnung machte der Präsident des Landesarbeitsamtes, Klaus Clausnitzer, für das neue Jahr: „Wir haben eine ganz schlechte Ausgangslage.“ Die Zahl der Arbeitsplätze sei konjunkturabhängig, und die aktuellen Prognosen seien nicht gut. Zudem werde die aktive Arbeitsmarktpolitik zurückgefahren.
Auch von der Umsetzung der Hartz-Pläne dürfe man keine Wunder erwarten, so Clausnitzer. Ohne ein deutliches Wirtschaftswachstum gehe es nicht. Clausnitzer kündigte die Gründung von Personal-Service-Agenturen an; zudem wird im kommenden Jahr die Förderung von rund 9.000 so genannten Ich-AGs erwartet. Mit 639 Arbeitsvermittlern werden sich in diesem Jahr 109 Vermittler mehr mit dem Aufspüren und Besetzen freier Stellen kümmern.
Für die Arbeitslosen selbst sind seit dem 1. Januar diverse Verschärfungen in Kraft getreten. Ein besonderer Berufsschutz besteht nicht mehr; von einem Arbeitslosen kann nun grundsätzlich ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung verlangt werden. Ausnahme sind familäre Bindungen. Künftig wird die Beweislast im Falle der Sperrung von Arbeitslosengeld umgedreht. Im Streitfall müssen die Arbeitslosen beweisen, dass sie sich nicht versicherungswidrig verhalten haben. Zudem entfällt die jährliche Dynamisierung des Bemessungsentgeltes. Im Falle der Arbeitslosenhilfe wird das Vermögen der Arbeitslosen und ihrer Partner berücksichtigt, die Freibeträge wurden deutlich gesenkt. RICHARD ROTHER