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Archiv-Artikel

im interview

Brandenburgs Ausländerbeauftragte Almuth Berger

taz: Im Fall der kongolesischen Familie Ndualu sind offenbar alle Kriterien nach der Altfallregelung erfüllt. Trotzdem soll die Familie abgeschoben werden.

Almuth Berger: Wir brauchen eine Härtefallkomission wie etwa in Berlin, um solche Fälle zu verhandeln.

Gibt es andere Instanzen für die Betroffenen?

Im Augenblick gibt es die Möglichkeit, im Innenministerium solche Fälle noch einmal anzumelden. Dort existiert eine kleine Gruppe, um schwierige Altfälle noch einmal zu prüfen. Der Fall aus der Familie Ndualu gehört genau in diese Gruppe.

Nun soll die Familie am Montag abgeschoben werden.

Ich hoffe sehr, dass dieser Termin noch ausgesetzt wird. Es muss die Gelegenheit geben, noch einmal zu beraten. Nach meinen Kenntnissen ist es so, dass Familie Ndualu die Bedingungen für die Altfallregelung im Wesentlichen erfüllt.

In Brandenburg sind offenbar immer wieder Zuspitzungen wie das Kirchenasyl nötig, um Spielraum zugunsten der Betroffenen zu erstreiten.

Wir haben bis jetzt im Ausländergesetz keine Härtefallregelung für abgelehnte Asylbewerber. Die ist im neuen Zuwanderungsgesetz vorgesehen. Dann hätten die Ausländerbehörden der Landkreise einen größeren Spielraum. Bislang ist das nicht gegeben. Daher ist es oft sehr schwierig, Entscheidungen zu treffen, die zu Recht aufgrund der humanitären Lage eingefordert werden. Ich hoffe sehr, dass das Zuwanderungsgesetz doch noch durchkommt.

INTERVIEW: HEIKE KLEFFNER