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Archiv-Artikel

Putzfrau bekommt Recht

Familie muss Polin, die sich als Haushaltshilfe bei einem Unfall verletzte, bezahlen. Damit gewinnt erstmals eine illegal Beschäftigte einen Prozess gegen ihre Arbeitgeber

Von HH

HANNOVER taz ■ Ihre ruinierte Hand wird nie wieder gesund werden, aber immerhin bekommt die Putzfrau Barbara S. aus Polen nun den Lohn für ihre Arbeit im Haushalt der Familie R. aus Lehrte: Das Arbeitsgericht Hannover verurteilte Veronika R. am Mittwochnachmittag zur Zahlung von 1.385,36 Euro an Barbara S. Auf diese Summe aus Lohn, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Zinsen hatte die Putzfrau ihre frühere Arbeitgeberin verklagt.

In der Sache habe Frau S. in allen Punkten gewonnen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bödecker gestern. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Barbara S. für die Familie R. in Lehrte gearbeitet hatte. Die R.s hatten das bestritten: Die Polin habe vielmehr in einer Art Wohngemeinschaft mit ihnen gelebt und Hausarbeiten wie jedes andere Mitglied im Haushalt verrichtet.

Barbara S. hatte sich im Sommer 2001 auf eine Putzstellen-Anzeige in einer polnischen Zeitung gemeldet, die Veronika R. aufgegeben hatte. Allerdings nicht für sie, behaupten die R.s, sondern für einen Freund. Barbara S. kam nach Deutschland, zog bei den R.s ein – ein Freundschaftsdienst, so die Familie – und verletzte sich Ende August 2001 bei Hausarbeiten am rechten Mittelfinger so schwer, dass die Fingerkuppe amputiert werden musste. Barbara S. war weder unfall- noch sozialversichert.

Nach der Operation kehrte sie nach Polen zurück – und zog, unterstützt vom Polnischen Sozialrat in Berlin, im September 2002 gegen die R.s vor Gericht (taz vom 18. 9. 2002). Ihre WG-Version hatte die beklagte Veronika R. dem Gericht Anfang dieser Woche noch einmal schriftlich gegeben. Diese Darstellung hielt das Gericht „für nicht glaubwürdig“. Vielmehr bewerteten die Richter die verrichteten Hausarbeiten als professionelle Tätigkeit. Der Polnische Sozialrat begrüßte gestern die Entscheidung des Gerichts. HH