: die präimplantationsdiagnostik
Im Ausland erlaubt
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird in vielen Ländern bereits genutzt, um künstlich befruchtete Embryonen noch vor der Einpflanzung in die Frau auf genetische Abweichungen oder Störungen der Chromosomen zu untersuchen. Nur anscheinend gesunde Embryonen werden dann in die Gebärmutter transferiert. Die übrigen, ausgesonderten Embryonen werden verworfen. Mit der in Großbritannien entwickelten und seit etwa zehn Jahren genutzten Methode soll verhindert werden, dass Embryonen mit schweren Erbkrankheiten übertragen werden. Durchschnittlich sind etwa acht Embryonen notwendig, um einen gesunden zu finden. Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz darf die künstliche Befruchtung nur eingesetzt werden, um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Da jedoch ein Teil der Embryonen verworfen werden, ist die PID verboten. Zudem dürfen nur maximal drei Embryonen in einem Zyklus befruchtet werden. Damit auch hierzulande PID zulässig ist, müsste das Gesetz geändert werden. Da das Verfahren in mehreren Nachbarländern, unter anderem Belgien und die Niederlande, nicht verboten ist, lassen deutsche Paare die PID häufig in diesen Ländern durchführen. WLF