: „Ja“ nur für EU-Außenminister
Konventspräsident Giscard bewertet den deutsch-französischen Vorschlag zur EU-Reform zurückhaltend. Schröder hört Zustimmung zu Doppelspitze heraus
BERLIN afp/ap/dpa ■ Ungeachtet der breiten Kritik sieht Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) weiterhin sehr gute Chancen für eine „EU-Doppelspitze“. Es freue ihn, dass der Präsident des EU- Verfassungskonvents, Valéry Giscard d’Estaing, den deutsch-französischen Vorschlag als „aussichtsreich“ betrachte, sagte Schröder nach einem Treffen mit Giscard am Freitag in Berlin.
Der frühere französische Staatspräsident leitet die Beratungen über die künftige EU-Verfassung, die noch in diesem Jahr von einer Regierungskonferenz verabschiedet werden soll. Giscard selbst hielt sich gegenüber der Presse in der inhaltlichen Bewertung der deutsch-französischen Vorschläge gestern zurück. Sie seien „sehr, sehr wichtig“, sagte Giscard nur. Über die von Frankreich und Deutschland geplante Doppelspitze mit einem vom Parlament gewählten EU-Kommissionspräsidenten und einem von den Staats- und Regierungschefs gewählten Ratspräsidenten äußerte er sich nicht. Giscard betonte allerdings seine Zustimmung für die Einrichtung des Amts eines gemeinsamen Außenministers der Europäischen Union. In dieser Frage bestehe im Verfassungskonvent breite Übereinstimmung.
Auch Schröder erklärte, die Debatte um einen möglichen Irakkrieg zeige, „wie notwendig es ist, inhaltlich eine gemeinsame europäische Außenpolitik zu entwerfen und sie dann auch durch den europäischen Außenminister vertreten zu lassen“.
Für den Vorschlag der Doppelspitze hatte es in Brüssel Anfang der Woche zunächst deutlich mehr Kritik als Zustimmung gegeben. Nach dem Treffen mit Schröder sagte Giscard, im Konvent laufe noch ein „Prozess des Überlegens“.
Zur Erarbeitung der EU-Verfassung und eines Vorschlags für die künftigen EU-Institutionen gibt es nach den Worten von Giscard drei Leitlinien: „Effizienz, Demokratie und Transparenz.“ Der EU-Konvent wird bis Mitte des Jahres seine Vorschläge für eine EU-Verfassung vorlegen. Darüber entscheidet dann eine Regierungskonferenz der Gemeinschaft. Ziel ist es, das neue EU-Grundgesetz bis zum Jahresende unter Dach und Fach zu haben.