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Archiv-Artikel

Terror-Prozess nicht ausgesetzt

HAMBURG afp ■ Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gestern einen Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens gegen den mutmaßlichen Terroristen Mounir al-Motassadeq abgelehnt. Die Klagen der Verteidigung auf eine Herausgabe von US-Protokollen über die Vernehmung des mutmaßlichen Organisators der Anschläge vom 11. September, Ramzi Binalshibh, hätten keine ausreichende Aussicht auf Erfolg, begründeten die Richter die Entscheidung. Die Bundesregierung hatte die US-Dokumente über Vernehmungen Binalshibhs für das Gerichtsverfahren gesperrt und dies mit entsprechenden Auflagen der US-Justiz begründet. Dagegen klagt die Verteidigung unter anderem beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wegen mehrerer neuer Beweisanträge der Verteidigung konnte das Gericht allerdings nicht wie vorgesehen die Beweisaufnahme abschließen, sondern beraumte zusätzliche Verhandlungstage an. Auch die Bundesanwaltschaft musste ihr vorbereitetes Plädoyer zunächst verschieben.